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   BSG, 27.09.1961 - 3 RK 12/57   

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https://dejure.org/1961,6448
BSG, 27.09.1961 - 3 RK 12/57 (https://dejure.org/1961,6448)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1961 - 3 RK 12/57 (https://dejure.org/1961,6448)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1961 - 3 RK 12/57 (https://dejure.org/1961,6448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1174 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

    Auszug aus BSG, 27.09.1961 - 3 RK 12/57
    Unter Leistungen im Sinne dieser Vorschrift sind vielmehr die vom Staat oder von öffentlichen Körperschaften zu gewährenden Leistungen zu verstehen (vgl. BSG 6, 47, 50 mit weiteren Nachweisen).

    Entscheidend für die Frage, ob die Krankenbezüge während der Karenztage Arbeitsentgelt darstellen, sind jedoch die Bestimmungen des Gemeinsamen Erlasses des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers über weitere Vereinfachung des Lohnabzugs vom 10. September 1944 (AN 1944, 281), wonach die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich von dem für die Lohnsteuer maßgebenden Betrag zu berechnen sind (vgl. BSG 6, 47, 51 f).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 27.09.1961 - 3 RK 12/57
    Schließlich hätte die BfArb nicht ohne einen entsprechenden Antrag der Klägerin, der aus den Akten nicht ersichtlich ist, neben der Krankenkasse, gegen die sich die Klage allein gerichtet hatte, als weitere Beklagte in den Rechtsstreit eingeführt werden dürfen (vgl. Stein/Jonas/Schönke, Komm. zur ZPO, 18. Aufl., § 268 Anm. II; siehe auch BSG 3, 30, 43).
  • BSG, 20.10.1960 - 7 RAr 80/58

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung - Erfüllung der

    Auszug aus BSG, 27.09.1961 - 3 RK 12/57
    Wie der 7. Senat in seiner zu § 75 a AVAVG ergangenen Entscheidung vom 20. Oktober 1960 (BSG 13, 98 = SozR AVAVG § 75 a aF Bl. Ba 1 Nr. 1) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts -RVA- (GE Nr. 4722 = AN 1934, 24 und GE Nr. 4734 = AN 1934, 34) ausgesprochen hat, ist für die Beurteilung der Geringfügigkeit einer Beschäftigung grundsätzlich die voraussichtliche Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses maßgebend.
  • BSG, 01.03.1956 - 4 RJ 129/54
    Auszug aus BSG, 27.09.1961 - 3 RK 12/57
    Das LSG hat die von der BfArb mit Schriftsatz vom 13. Dezember 1956 eingelegte Anschlußberufung mit Recht als zulässig angesehen (BSG 2, 229, 234).
  • BSG, 16.02.1961 - 3 RK 70/58

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung und der Rentenversicherung der

    Auszug aus BSG, 27.09.1961 - 3 RK 12/57
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Februar 1961 (BSG 14, 29 = SozR RVO § 168 Bl. Aa 4 Nr. 4) ausgesprochen hat, sind die Dienstleistungen einer sonst berufsmäßig nicht als Arbeitnehmer tätigen Person, die nur in einem zeitlich geringen Umfang verrichtet werden, nach § 168 Abs. 2 RVO versicherungsfrei, wenn das durch diese Dienstleistungen erzielte Entgelt den Betrag von 15,- DM wöchentlich (65,- DM monatlich) nicht übersteigt, wobei es auf die wirtschaftliche Bedeutung des Entgelts für den Beschäftigten nicht ankommt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2023 - L 4 KR 550/16

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - IT-Spezialist - drittbezogener

    Es liegt im Interesse aller Beteiligten, der Versicherten und der Versicherungsträger, die Frage der Versicherungspflicht und der Versicherungsfreiheit schon zu Beginn der Tätigkeit zu klären, weil diese nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für die Leistungspflichten des Sozialleistungsträgers und die Leistungsansprüche des Betroffenen von entscheidender Bedeutung sein kann (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, Rn. 32; Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R -, Rn. 16; Urteil vom 4. Juni 1981 - 3 RK 5/80 -, Rn. 24; Urteil vom 23. April 1974 - 4 RJ 335/72 -, Rn. 11; Urteil vom 27. September 1961 - 3 RK 12/57 -, Rn. 43; jeweils juris und m.w.N.).
  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59

    Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter

    Eine rückwirkende Betrachtung des Versicherungsverhältnisses ist jedoch mit dem Grundgedanken des Versicherungsschutzes durch die Sozialversicherung nicht vereinbar (BSG, Urteil vom 27. September 1961 - 3 RK 12/57 -, Sozialrecht RVO § 168 Bl. Aa 6 Nr. 6; vgl. auch BSG 13, 98); Es ist im Interesse aller Beteiligten, und zwar nicht nur des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer, sondern auch des Versicherungsträgers notwendig, die Frage der Versicherungspflicht schon bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und bei Eintritt späterer Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse zu klären, weil dies nicht nur für die Entrichtung der Beiträge, sondern auch für der Leistungspflicht der Krankenkasse von entscheidender Bedeutung ist.
  • FG Münster, 19.12.2007 - 13 K 556/02

    Voraussetzungen der Steuerfreistellung des Arbeitslohns für geringfügig

    Erweist sich eine berechtigte Prognose im Nachhinein infolge nicht vorhersehbarer Umstände als unzutreffend, bleibt sie für die Vergangenheit gleichwohl zutreffend (BSG, Urteil vom 27. September 1961 3 RK 12/57, BB 1962, 524; Bauer/Schuster, DB 1999, 689; von Beckerath, a.a.O. in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 39 Rn. B 39/45; Schlegel, a.a.O., Rn. 41 ff.).
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